- Der Kunde erkennt unsere nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen durch seinen Auftrag an. Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Bei teilweiser Unwirksamkeit unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen bleibt deren übriger Inhalt wirksam.
- Unser Angebot ist freibleibend. Lieferverträge kommen erst zustande, wenn wir die Bestellung schriftlich bestätigen oder durch Lieferung der Ware ausführen. Mündliche Abreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
- Beschreibungen der Ware und technische Angaben sind keine Beschaffenheitsgarantien; derartige Beschaffenheitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Wir behalten uns das Recht vor, die Ware abzuändern, sofern dadurch nicht die vereinbarte Beschaffenheit verändert wird.
- Wir berechnen in EURO für Länder der EU und in CHF für die Schweiz zu dem am Tag der Lieferung gültigen Preis. Alle Preise sind ausschließlich Umsatzsteuer, Verpackungs- und Versendungskosten, die gesondert berechnet werden. Bei Bestellungen ab einem Netto-Rechnungsbetrag von 600,- EURO oder 900 CHF erfolgt die Lieferung versandkostenfrei. Die Lieferung erfolgt an die Lieferadresse des Kunden, nach unserer Wahl auf dem kostengünstigsten Weg. Für Eil-, Express- und Flugfracht oder Flugpostsendungen, Nachnahmen oder ähnliches werden unabhängig von der Bestellmenge entsprechende Mehrkosten berechnet.
- Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder den Kunden selbst übergeben worden ist.
- Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind und der Kunde uns alle zur Ausführung der Lieferung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt hat. Vereinbarte Fristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Verzögert sich die Lieferung, ist der Kunde nur zum Rücktritt berechtigt, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben und eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist zur Lieferung erfolglos verstrichen ist.
Sollte es nicht anders ausgewiesen sein, ist das Lieferdatum gleich dem Rechnungsdatum.
- Unverschuldete Umstände, welche die Herstellung oder fristgerechte Lieferung der bestellten Ware unmöglich machen oder übermäßig erschweren, ebenso alle Fälle höherer Gewalt, unverschuldet fehlerhafter oder nichterfolgter Selbstbelieferung, behördlicher Maßnahmen, Betriebsstörungen und dergleichen entbinden uns für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkung von der Lieferpflicht.
- Voraussetzung einer Mängelhaftung ist, dass der Kunde uns erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich unter Einsendung des Lieferscheins anzeigt. Wir sind befugt, die Einsendung einer Probe des beanstandeten Produktes, gegebenenfalls auch die Rücksendung der gesamten beanstandeten Ware zu verlangen. Bei begründeter Beanstandung können wir nach unserer Wahl entweder mängelfreier Ware nachliefern oder den Mangel beseitigen („Nacherfüllung“). Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder haben wir diese nach § 439 Abs. 3 BGB verweigert, so kann der Kunde die ihm dann zustehenden gesetzlichen Rechte geltend machen.
- Erweist sich eine Mängelrüge des Kunden als unberechtigt und war dies für den Kunden vor Erhebung der Mängelrüge erkennbar, so ist der Kunde uns zum Ersatz aller in diesem Zusammenhang entstandenen Aufwendungen, z.B. Fahrt- oder Versandkosten, verpflichtet.
- Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen Mängeln beträgt 12 Monate seit Ablieferung der Ware beim Kunden. Für Ansprüche aus anderen Gründen als Mängeln bleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsfristen.
- Mit Ausnahme der Rücksendung wegen Mängeln hat eine unaufgeforderte Rücksendung von Waren zu unterbleiben. Sie befreit in keinem Fall von der Zahlungspflicht. Die Rücknahme käuflich erworbener Ware zur Gutschrift oder zum Umtausch ist grundsätzlich nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung möglich; hiervon ausgenommen ist die Nachlieferung im Fall von Mängeln.
- Wir behalten uns vor, gelieferte Ware zurückzurufen oder Auslieferungen zu stornieren, falls dies zur Untersu¬chung der Ware bei vermuteten Herstellungsfehlern und dgl., bei Mängeln, zur Vermeidung von Schäden oder aus sonstigem Anlass erforderlich sein sollte. In einem solchen Fall gewähren wir dem Kunden unter Ausschluss weiterer Ansprüche den Kaufpreis zurück oder liefern Ersatzware.
- Unsere Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug oder innerhalb 14 Tagen mit 2% Skonto zur Zahlung fällig. Bei vorher erteilter Ermächtigung zum Bankeinzug gewähren wir einen Nachlass von 3% auf den Netto-Rechnungsbetrag. Wir behalten uns vor, bei Fristüberschreitung Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt. Zahlungsverzug tritt 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne besondere Mahnung ein. Während des Verzugs sind wir zur Ausführung weiterer Lieferungen nicht verpflichtet.
- Zurückbehaltung fälliger Zahlungen oder Aufrechnung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
- Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Kunden begründen, so sind wir nur zur Lieferung gegen Vorauskasse oder Sicherheitsleistung verpflichtet. Sind die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, so können wir von einzelnen oder allen der betroffenen Verträge jeweils ganz oder teilweise zurücktreten. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt uns unbenommen.
- Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Er darf sie jedoch im regelmäßigen Geschäftsgang weiter veräußern. Die aus Weiterveräußerung gegen Dritte entstehenden Forderungen tritt der Kunde schon jetzt zur Sicherung aller unserer jeweils gegen ihn begründeten Forderungen an uns ab. Soweit der Kunde die abgetretenen Forderungen für uns einzieht, hat er die eingezogenen Beträge an uns abzuführen, sobald unsere Forderungen fällig sind. Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf unsere Ware oder Rechte sind uns unverzüglich anzuzeigen.
- Erfüllungsort für die uns obliegenden Verpflichtungen ist der Ort, von dem aus die Lieferung erfolgt. Erfüllungsort für die dem Kunden obliegenden Verpflichtungen, insbesondere für die Zahlungen, ist Bensheim.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Bensheim. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
(Stand 01.02.2009)
Q-MED GmbH
Berliner Ring 89
D-64625 Bensheim